Wonach richtet sich, was auf den blauen Ständern plakatiert wird ?

Grundsätzlich können die blauen Plakatständer von einer Vielzahl von Veranstaltern und für viele Veranstaltungen genutzt werden.

Es gibt jedoch gewisse Regeln bei der Auswahl der Plätze, die nachfolgend benannt werden:

  1. Veranstaltungen in Würzburg haben Vorrag; es können aber auch Veranstaltungen im Umkreis von etwa 15 km beworben werden (dies nachrangig); weiter entfernte Veranstaltungen jedoch nur in Ausnahmefällen (in Monaten mit geringer Nachfrage).
  2. Primär werden kulturelle Veranstaltungen plakatiert.
    Zum engen Kulturbegriff gehören Veranstaltungen aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik (Popmusik und Klassik sind gleichgestellt), Ausstellungen (Malerei, Bildhauerei, Fotografie), Lesungen.
    Zum erweiterten Kulturbegriff gehören Vorträge, Diavorträge, Konzerte bei Weinfesten, Veranstaltungen der dt. ausländischen Gesellschaften.
    Diese Veranstaltungen sind nachrangig zu berücksichtigen.
    Das gleiche gilt für Tage der offenen Tür, Mitgliederwerbung (z.B. bei Chören) u.ä.
  3. Es dürfen nur nicht-kommerzielle Veranstaltungen beworben werden.
    Auch wenn eine Unterscheidung hier kaum möglich ist, gibt es doch gewisse „Indizien“:
    Veranstaltungen, deren primäres Interesse es ist, Geld zu verdienen, gelten als kommerziell. Ebenso Veranstaltungen, bei denen zu erwarten ist, daß sie ohne (größere) Werbung ausverkauft sein werden („Selbstläufer“).
    Trifft ein oder treffen beide Kriterien zu, werden diese Veranstaltungen nicht oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt.
  4. Veranstaltungen aus dem sozialen / gesellschaftspolitischen / kirchlichen Bereich dürfen beworben werden; dies aber nachrangig. (Kultur hat Vorrang)
  5. Veranstaltungen aus dem Bereich Sport werden nicht plakatiert; es sei denn, es gibt ein umfangreiches (!) Kulturprogramm.

Grundsätzliches:

  1. Die Regel, daß die Flächen zu 2/3 für Veranstaltungen der freien Szene und zu 1/3 für städtische Veranstaltungen genutzt werden, gilt nur als grobe Orientierung und muß nicht starr eingehalten werden.
  2. Bis zum Stichtag werden Plakatierungswünsche gesammelt. Die Plakatplätze werden entsprechend o.g. Richtlinien vergeben. Es müssen KEINE Plätze für evtl. zu spät gemeldete Veranstaltungen „hoher Priorität“ freigehalten werden.
  3. Die jeweiligen Monatspläne erhält Herr Engels nach Erstellung zur Kenntnisnahme.